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   OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.1998 - 1 S 187/98   

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OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.1998 - 1 S 187/98 (https://dejure.org/1998,16141)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20.05.1998 - 1 S 187/98 (https://dejure.org/1998,16141)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 20. Mai 1998 - 1 S 187/98 (https://dejure.org/1998,16141)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • DÖV 1998, 936
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.06.1993 - 7 B 143.92

    Nachträgliche Beschlussergänzung - Beigeladener - Außergerichtliche Kosten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.1998 - 1 S 187/98
    »Die Ergänzung einer Kostenentscheidung, hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen setzt gemäß § 120 VwGO einen fristgerecht gestellten Antrag voraus und kann nicht von Amts wegen erfolgen (wie BVerwG, Beschl. v. 28.6.1993, NVwZ-RR 1994, 236).

    Die Auffassung, für den Fall einer fehlenden oder unvollständigen Kostenentscheidung komme eine Ergänzung von Amts wegen in Betracht, weil auch über die Kosten von Amts wegen zu entscheiden sei und diese Pflicht des Gerichts auch noch nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 120 VwGO bestehen könne (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.9.1986, 13VATR 1987, 58; Kopp, VwGO , 10. Aufl., § 120 RdNr. 8), findet im Gesetz keine Stütze (BVerwG, Beschl. v. 28.6.1993, NVwZ-RR 1994, 236, HessVGH, Beschl. v. 9.4.1990, NVwZ-RR 1991, 167 ; Rennert in: Eyermann, VwGO , 10. Aufl., § 120 RdNr. 5, Clausing in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner VwGO , § 120 RdNr. 6).

  • VGH Hessen, 09.04.1990 - 4 TE 1021/89

    Beschluß über Erstattung der Beigeladenenkosten kann nicht von Amts wegen ergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.1998 - 1 S 187/98
    Die Auffassung, für den Fall einer fehlenden oder unvollständigen Kostenentscheidung komme eine Ergänzung von Amts wegen in Betracht, weil auch über die Kosten von Amts wegen zu entscheiden sei und diese Pflicht des Gerichts auch noch nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 120 VwGO bestehen könne (so VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 1.9.1986, 13VATR 1987, 58; Kopp, VwGO , 10. Aufl., § 120 RdNr. 8), findet im Gesetz keine Stütze (BVerwG, Beschl. v. 28.6.1993, NVwZ-RR 1994, 236, HessVGH, Beschl. v. 9.4.1990, NVwZ-RR 1991, 167 ; Rennert in: Eyermann, VwGO , 10. Aufl., § 120 RdNr. 5, Clausing in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner VwGO , § 120 RdNr. 6).
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   OVG Sachsen, 20.05.1998 - 1 S 187/98   

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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ergänzung einer Kostenentscheidung; Außergerichtliche Entscheidung; Beigeladener; Fristgerechter Antrag; Antrag auf Beschlußergänzung

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Sachsen, 16.03.2006 - 1 B 735/05

    Baugenehmigung, Nebenbestimmung, Auflage, Empfängerhorizont, Feststellung der

    Letztlich verstoße die Umdeutung des anwaltlichen Antrages auch gegen die vom Sächsischen Oberverwaltungsgericht in seinen Beschlüssen vom 8.8.1997 - 1 S 564/96 - und vom 20.5.1998 - 1 S 187/98 - aufgestellten Anforderungen.
  • OVG Sachsen, 31.08.2005 - 5 E 134/05

    Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten im Vorverfahren

    An seiner vormals vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassung (B. v. 5.12.2001 - 5 E 79/01 -) hält der Senat nicht mehr fest; diese Entscheidung nimmt Bezug auf einen weiteren Beschluss des 1. Senats des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, der den Ausspruch zur Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Kosten eines Beigeladenen nach § 162 Abs. 3 VwGO im Tenor eines Urteils zum Gegenstand hat (SächsOVG, Beschl. v. 20.5.1998 - 1 S 187/98 -).
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